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Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 über die Widerspruchseregelung bei der Organspende "nach dem Tod".

 

Das von Äpol unterstützte Abstimmungskomitee "Nein zur Organentnahme ohne Zustimmung" (www.organspende-nur-mit-zustimmung.ch) bedauert die Annahme der Widerspruchsregelung.

 

Damit sind alle über 16 Jahre alten Personen in der Schweiz Organspenderinnen und Organspender, sofern sie nicht zu Lebzeiten widersprochen haben (zum Beispiel durch den Eintrag in einen Nicht-Organspendeausweis und/oder in ein Register, das der Bund neu erstellt, oder in eine Patientenverfügung). Das Gesetz wird voraussichtlich 2025 in Kraft treten.

 

Vorher hat der Bund sicherzustellen, dass alle diese Personen nicht nur über die Widerspruchsregelung informiert sind, sondern auch, dass sie gemäss der ärztlichen Aufklärungspflicht über die Organentnahmeoperation, die sogenannte Explantation, aufgeklärt sind. Nur so können sie gut informiert und selbstbestimmt entscheiden, ob sie ihre Organe "nach dem Tod" spenden wollen oder nicht (informed consent).

 

Es wird jedoch schlichtweg unmöglich sein, jede erwachsene Person in der Schweiz - also auch alle Personen, die nicht lesen und schreiben können oder die die Landesprachen nicht sprechen, inklusive alle Touristen (!) - sowohl über die Widerspruchsregelung zu informieren, als auch über die Organentnahmeoperation aufzuklären und sicherzuzstellen, dass sie alle Informationen verstanden hat.

 

Bundesrat Berset behauptete am 22.02.2022 an der Pressekonferenz zur Lancierung des Abstimmungskampfes: "Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender."

 

Zu behaupten, dies sei möglich, ist unehrlich. Es wird mit dem neuen Gesetz zwangsläufig zu Organentnahmen gegen den Willen von Betroffenen kommen.

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Der Bundesrat sollte der Bevölkerung klaren Wein einschenken und einräumen, dass er sich mit der Widerspruchsregelung verrannt und etwas versprochen hat, das nicht eingehalten werden kann.

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Nach Inkraftsetzung des Widerspruchsregelung 2025 wird Äpol mit einer repräsentativen Umfrage nachweisen, dass nicht lückenlos alle über 16-jährigen Personen informiert sind und fordern, dass das Gesetz bis zum Erreichen dieses Ziels ausser Kraft gesetzt wird.

 

Vollständiger Kommentar des Abstimmungskomitees

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